Ist es möglich, eine Rechnung anzufordern?

Aufgrund der Gesetzgebung (Art. 1, Paragraph 916, des Haushaltsgesetzes 2018 (Gesetz Nr. 205 vom 27. Dezember 2017) ist es möglich, innerhalb von 12 Tagen nach der Transaktion oder dem Verkauf der Waren eine Rechnung anzufordern. Nach dieser Zeit ist es daher NICHT mehr möglich, eine Rechnung auszustellen. 

Um eine Rechnung ausstellen zu können, müssen vollständige Steuerdaten vorliegen, einschließlich der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für italienische Geschäftskunden bzw. der Steuernummer für Privatkunden.

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